Blick in die Hauptausstellung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme

Wer wir sind

Die Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen ist eine selbstständige, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg.

Die Stiftung ist Trägerin
1. der KZ-Gedenkstätte Neuengamme,
2. der Gedenkstätte Bullenhuser Damm,
3. der Gedenkstätte Plattenhaus Poppenbüttel,
4. der Gedenkstätte Konzentrationslager und Strafanstalten Fuhlsbüttel 1933–1945,
5. des Dokumentationszentrums denk.mal Hannoverscher Bahnhof,
6. des Geschichtsorts Stadthaus.

Die Stiftung soll mit den in ihrer Trägerschaft befindlichen Gedenkstätten und Lernorten, bei denen es sich um zeithistorische Museen mit besonderen humanitären und bil­dungspolitischen Aufgaben handelt, dazu beitragen, das Wissen über die Zeit des Nationalsozialismus, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, zu erhalten, zu vermit­teln und zu erweitern. Darüber hinaus soll die Stiftung über die Folgen der NS-Verbrechen informieren und den gesellschaftlichen Umgang mit dem historischen Geschehen bis in die Gegenwart hinein kritisch reflektieren.

Die Stiftung nimmt museale, pädagogische und wissenschaftliche Aufgaben wahr. Sie erinnert durch die Bewahrung von Bauzeugnissen, historischen Dokumenten und Häftlings­erinnerungen sowie mit Ausstellungen, Forschungsvorhaben, Veranstaltungen und Veröffentlichungen an die Opfer des Nationalsozialismus, insbesondere des Konzentrationslagers Neuengamme. Vor dem Hintergrund einer intensiven Ausein­andersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen ste­hen der Wandel der Erinnerungskultur, die Verknüpfung von historischen und aktuellen Fragestellungen, die universelle Bedeutung der Menschenrechte, eine europabezogene sowie internationale Bildungsarbeit, die Entwicklung demokrati­schen Denkens und Handelns, die Toleranz und das Miteinander verschiedener Kulturen im Zentrum der Stiftungsarbeit.

Hamburgisches Gedenkstättengesetz, § 2 Stiftungszweck; den gesamten Text finden Sie hier: Gesetz über die „Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen“ (Hamburgisches Gedenkstättengesetz – HmbGedenkStG)

Jahresberichte der Stiftung

Organe der Stiftung sind:

  1. Stiftungsrat
  2. Vorstand
  3. Fachkommission
  4. Stiftungsbeirat

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus elf Personen. Die Mitglieder des Stiftungsrates üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Drei Mitglieder des Stiftungsrates sind durch die Freie und Hansestadt Hamburg und jeweils ein Mitglied durch die für Kultur zuständige oberste Bundesbehörde und durch das Auswärtige Amt zu entsenden, außerdem entsenden Fachkommission, Stiftungsbeirat und Personalrat jeweils ein Mitglied. Die Bestellung drei weiterer Mitglieder des Stiftungsrates richtet sich nach der Satzung der Stiftung.

Vorsitzender
Senator Dr. Carsten Brosda, Präses der Behörde für Kultur und Medien

Mitglieder
Hans Heinrich Bethge, Behörde für Kultur und Medien, Leiter des Amtes Kultur
Dr. Britta Bopf, Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Leitung Referat K 42 Aufarbeitung des Nationalsozialismus
Carola Kieras, Vorsitzende des Personalrats der SHGL, Leitung der Bibliothek
Dr. Robert Klinke, Auswärtiges Amt, Sonderbeauftragter für Beziehungen zu jüdischen Organisationen, Antisemitismusfragen, Holocaust-Erinnerung, Internationale Belange der Sinti und Roma
Prof. Dr. Habbo Knoch, Universität zu Köln, Historisches Institut
Dr. Martine Letterie, Präsidentin der Amicale Internationale KZ Neuengamme
Prof. Dr. Jan Philipp Reemtsma, Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur
Katharina Trebitsch, Fernsehproduzentin
Dr. Christina Weiss, Staatsministerin a.D.
Dr. Matthias Woisin, ehemaliger Referatsleiter Haushalt und Aufgabenplanung, Finanzbehörde Hamburg

Vorstand

Der Vorstand der Stiftung besteht aus einer Person. Sie leitet die Arbeit der Stiftung, übt gegenüber den Beschäftigten die Vorgesetztenfunktion aus, koordiniert die Arbeitsbereiche und trägt die inhaltliche Verantwortung für das Programm und die Projekte der Stiftung.

Fachkommission

Die Fachkommission begleitet mit fachkundigem Rat die inhaltliche und konzeptionelle Arbeit der Stiftung, insbesondere bei Ausstellungs-, Forschungs-und Bildungsprojekten. Sie berät die Stiftung in Fragen der Konzeption und des Programmprofils, der Forschung und Didaktik und sucht nach Wegen weiterer Förderung, insbesondere durch Drittmittel.

Dr. Sabine Bamberger-Stemmann, Leiterin Landeszentrale für politische Bildung
Prof. Dr. Kirsten Heinsohn, Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg
Prof. Dr. Habbo Knoch, Universität zu Köln, Historisches Institut
Prof. Dr. Andreas Körber, Universität Hamburg, Fachbereich Erziehungswissenschaft
Prof. Dr. Birthe Kundrus, Universität Hamburg Fakultät für Geisteswissenschaften, Historisches Seminar
Dr. Ekaterina Makhotina, Universität Bonn, Abteilung für Osteuropäische Geschichte
Prof. Dr. Miriam Rürup, Moses Mendelsohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien Potsdam
Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora

Stiftungsbeirat

Der Stiftungsbeirat fördert den Austausch zwischen der Stiftung und der Öffentlichkeit. Er begleitet die Entwicklung der Stiftung und insbesondere der Gedenkstätten und Lernorte, diskutiert ihre Aufgaben und ihre Tätigkeitsfelder und gibt Anregungen für die zukünftige Arbeit. Der Stiftungsbeirat besteht aus gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere der Amicale Internationale KZ Neuengamme als Repräsentantin der Verbände der ehemaligen KZ-Häftlinge, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen, weiteren Opferverbänden und den für die Belange der Stiftung und der Gedenkstätten besonders engagierten Gruppen.

Mitglieder

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.
Andreas Kroneder

Arbeitskreis ehemals verfolgter und inhaftierter Sozialdemokraten (AvS)
Wolfgang Kopitzsch

Auschwitz-Komitee in der BRD e.V.
Helga Obens

Deutscher Gewerkschaftsbund
Tanja Chawla

Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein
Propst Thomas Drope

Freundeskreis KZ-Gedenkstätte Neuengamme e.V.
Wolfgang Poppelbaum

Gedenk- und Bildungsstätte Israelitische Töchterschule
Dr. Anna von Villiez

Jüdische Gemeinde in Hamburg KdöR
Philipp Stricharz

Landesjugendring Hamburg e.V.
Carlo Klett

Landesverein der Sinti in Hamburg e.V.
Arnold Weiß

Liberale Jüdische Gemeinde Hamburg
Galina Jarkova

Pfarramt Kirchliche Gedenkstättenarbeit
Hanno Billerbeck

Rom und Cinti Union e.V.
Rudko Kawczynski

Römisch-Katholische Kirche Erzbistum Hamburg
Stephan Dreyer

Stolperstein-Initiative
Ingo Wille

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Landesvereinigung Hamburg
Ilse Jacob

Vereinigung Kinder vom Bullenhuser Damm e.V.
Nicole Mattern

Häftlingsverbände und Vertretungen (international)

Amicale Internationale KZ Neuengamme (AIN)
Dr. Martine Letterie

Amicale de Neuengamme
Jean-Michel Clère

Amicale Nationale des Prisonniers Politiques et Ayant-Droit du Camp de Concentration de Neuengamme et ses Camps Extérieurs
Mark Van den Driessche

Arbeitsgemeinschaft Neuengamme e.V.
Thomas Käpernick

Lands Foreningen af KZ-Fanger fra Neuengamme
Niels Gyrsting; Vertretung: Helle Vibeke Sørensen

Meensel-Kiezegem´44 vzw
Vital Craeninckx; Vertretung: Tom Devos

Polskie Środowisko b. Więźniów Obozu Koncentracyjnego Neuengamme
Urszula Spinkiewicz

Stichting Oktober 44
Drs. Jan N. van den Hoorn

Stichting Vriendenkring Neuengamme
Thom Kluck

 

Wer wir sind
Die Stiftung erinnert an die nationalsozialistischen Verbrechen, sie erforscht und vermittelt deren Geschichte und Folgen und sie bewahrt das Gedenken an die Verfolgten des NS-Regimes.

Die Stiftung ist Trägerin von Gedenkstätten und Lernorten in Hamburg. Im Zentrum steht die KZ-Gedenkstätte Neuengamme als internationaler Erinnerungsort. Darüber hinaus gehören zu ihr die Gedenkstätten Bullenhuser Damm, Konzentrationslager und Strafanstalten Fuhlsbüttel und Plattenhaus Poppenbüttel sowie das zukünftige Dokumentationszentrum denk.mal Hannoverscher Bahnhof. Die Stiftung entwickelt zudem Projekte der städtischen Erinnerungskultur.

Was wir tun
Die Stiftung erhält, erweitert und vermittelt das Wissen über die Zeit des Nationalsozialismus. Sie bietet an den Schauplätzen nationalsozialistischer Verbrechen Orte des würdigen Gedenkens und aktiven Erinnerns. Ihr Schwerpunkt liegt in der Dokumentation und Vermittlung von Verfolgung und Widerstand von Frauen und Männern aus Hamburg, Deutschland und Europa sowie von Deportation und Zwangsarbeit in Hamburg und Nord­deutsch­land. Sie informiert über die Folgen der nationalsozialistischen Verbrechen und reflektiert kritisch den ge­sellschaft­lichen Umgang mit dem historischen Geschehen bis in die Gegenwart. Sie fördert Empathie mit den Verfolgten, ihren Angehörigen und Nachkommen und verschafft deren Anliegen Gehör.

Die Stiftung fördert eine nachhaltige Beschäftigung mit der Geschichte insbesondere des Konzentrationslagers Neuengamme und seiner Außenlager. Sie nimmt im internationalen Dialog museale, pädagogische und wissenschaftliche Aufgaben wahr. Dies geschieht durch die Bewahrung von Bauzeugnissen, historischen Dokumenten und Erinnerungsberichten, mit Publikationen, Ausstellungen und Veranstaltungen. Im Austausch und in Zusammenarbeit mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie mit Initiativen und Verbänden, besonders denen von NS-Verfolgten und deren Nachkommen, wirkt die Stiftung in die Gesellschaft hinein.

Die Stiftung pflegt einen kommunikativen Umgang nach innen und außen, der von Wertschätzung und gegenseitiger Rücksichtnahme getragen ist.

Was wir wollen
Die intensive Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen bildet eine grundlegende Orientierung für ein kritisches Geschichtsbewusstsein sowie für die Entwicklung demokratischen Denkens und Handelns. Die Verknüpfung historischer und aktueller Fragestellungen stärkt das Bewusstsein für die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte. Die Stiftung wendet sich aktiv gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und jede Form von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. Als Trägerin zeithistorischer Museen und Lernorte hat die Stiftung einen historisch-politischen Bildungsauftrag. Sie kooperiert hierbei insbesondere mit Schulen, Jugendverbänden und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Sie steht für einen internationalen Dialog, die Stärkung gesellschaftspolitischer Verantwortung und die Förderung des gesellschaftlichen Miteinanders sowie von Vielfalt und Diversität.

Hamburg, den 1.1.2020

Dieses vorläufige Leitbild wurde anlässlich der Stiftungsgründung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam entwickelt.

Gedenkstättenarbeit in Deutschland bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen der Gegenwart. In jüngerer Zeit wird dies besonders durch eine Transformation der Erinnerungskultur, die Diversifizierung der Gesellschaft und eine wachsende Sensibilität für Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus akzentuiert.

Gedenkstätten sind dabei immer wieder mit Versuchen politischer Instrumentalisierung konfrontiert, etwa indem sie zu Orten einer Imprägnierung gegen geschichtsrevisionistische Haltungen erklärt werden. Gleichzeitig steht in Frage, inwiefern Gedenkstätten in aktuellen Debatten über die Deutung der nationalsozialistischen Vergangenheit und zu gesellschaftspolitischen Fragen selbst Position beziehen und aktiv werden sollen oder können.

Vor diesem Hintergrund skizziert die Fachkommission der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen (SHGL) im Folgenden ihr Verständnis eines geschichts- und gesellschaftspolitischen Mandats von Gedenkstätten.

Auftrag

Die SHGL erinnert am historischen Ort des ehemaligen KZ Neuengamme, an drei seiner Hamburger Außenlager sowie an dem Deportationsort Hannoverscher Bahnhof an die nationalsozialistischen Verbrechen, sie erforscht und vermittelt deren Geschichte und Folgen und sie bewahrt das Gedenken an die Verfolgten des NS-Regimes. Die Aufklärung über die nationalsozialistischen Verbrechen schließt die Auseinandersetzung mit deren Folgen und die kritische Reflexion über „den gesellschaftlichen Umgang mit dem historischen Geschehen bis in die Gegenwart“ ein (§ 2 Hamburgisches Gedenkstättengesetz).

Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus repräsentieren heute als zentrale Bestandteile der Geschichtskultur das Bewusstsein einer herausgehobenen historischen Bedeutung der vom deutschen Staat unter Beteiligung und Billigung weiter Teile der Gesellschaft zwischen 1933 und 1945 begangenen Menschheitsverbrechen. In dieser Eigenschaft bilden sie erstens Institutionen der wissenschaftlichen Erforschung der Vergangenheit. Da sie gleichzeitig Räume für dynamische Aktualisierungen der Bedeutung der nationalsozialistischen Vergangenheit bieten, stellen sie zweitens wichtige gesellschaftliche Foren dar. Sie vertreten drittens in besonderer Weise die Perspektive und Interessen der ehemals Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen. Hierin gründet ein genereller Auftrag, sich als institutionelle Akteure einer gegenwartsbezogenen Erinnerungskultur ebenso zur öffentlichen Deutung von Praktiken historischer Ausgrenzung und Verfolgung wie zu Formen aktueller gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und ihren Ursachen und Folgen zu äußern.

Die SHGL sieht sich zudem der 2012 von der „International Holocaust Remembrance Association“ und dem „International Committee for Memorial Museums for Victims of Public Crimes“ verabschiedeten „Internationalen Gedenkstätten-Charta“ verpflichtet. Sie betont die Singularität der nationalsozialistischen Verbrechen sowie die aus der Bewahrung und Vermittlung des historischen Vermächtnisses der Opfer resultierende gegenwartsbezogene Verantwortung für den Schutz der Würde der Opfer, die Integration gesellschaftlicher Minderheiten und die Schaffung pluralistischer Erinnerungskulturen. Gedenkstätten haben demnach das Mandat, zu einer humanitären und staatsbürgerlichen Bildung beizutragen und Interpretationen der Vergangenheit in aktuelle geschichts- und gesellschaftspolitische Debatten einzubringen. Sie sind dabei der Aufklärung über die NS-Vergangenheit und seiner Folgen verpflichtet. Gedenkstätten dürfen keinesfalls als Mittel zur Erreichung bestimmter richtungspolitischer Zwecke eingesetzt werden.

Die SHGL beachtet in ihrer Arbeit, dass Besucher*innen weder überfordert noch indoktriniert werden und dass kontroverse Themen auch kontrovers behandelt werden. Die Verknüpfung historischer und aktueller Fragestellungen trägt zur Entwicklung eines reflektierten Geschichtsbewusstseins und einer reflexiven, selbstkritischen Erinnerungskultur bei und stärkt das Bewusstsein für die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte.

Herausforderungen und Maßnahmen

Die gegenwärtige deutsche Gesellschaft kennzeichnen multiple Formen der Erinnerung an den Nationalsozialismus, die aus dem wachsenden zeitlichen Abstand, aber auch aus historischen und gegenwärtigen transnationalen und globalen Verflechtungen sowie aus Zuwanderung und gesellschaftlicher Diversität entstehen. Die SHGL fördert deshalb vielfältige Zugänge zur Geschichte des Nationalsozialismus, unter anderem durch die differenzierte Betrachtung verschiedener Verfolgten- und Tätergruppen sowie durch eine reflexive Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven oder Bezüge zum Zweiten Weltkrieg und zum Nationalsozialismus.

In diesem Sinne arbeitet die SHGL darauf hin, vereinfachende Vorstellungen zur nationalsozialistischen Vergangenheit aufzulösen, wie sie zum Beispiel nach wie vor das Bild von Täter*innen und gesellschaftlicher Mitverantwortung prägen. In der Arbeit werden neben heutigen öffentlichen – politischen, medialen, gesellschaftlichen – Positionen auch private – familiäre, individuelle, gruppenbezogene – Einstellungen und Kommunikationsräume einbezogen. Es werden gesellschaftlich-strukturell wie institutionell wirksame gesellschaftliche Ausgrenzungsmechanismen der Gegenwart thematisiert und auf ihre Kontinuitäten sowie Brüche zu geschichtsrevisionistischen, rassistischen, antisemitischen und antiziganistischen Denkweisen und Handlungen hin betrachtet.

Zu diesem Zweck umfasst der Bildungsauftrag der SHGL unter anderem internationale Begegnungen und Programme auch und insbesondere in der Jugendbildung zur Stärkung von Minderheitenrechten und zur Förderung von Toleranz, Vielfalt und Diversität. Diese Programme fördern das Potenzial eines kritischen historischen Denkens und stellen damit einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Geschichtskultur dar.

Ihrem Auftrag und Mandat kann die SHGL auch dadurch gerecht werden, dass sie sich auf der Basis ihrer wissenschaftlichen und praktischen Expertise in gesellschaftliche Debatten einbringt, um menschen- und demokratiefeindliche Tendenzen anzusprechen und ihnen entgegenzutreten. Dies soll insbesondere dann der Fall sein, wenn geschichtspolitische Umdeutungen der Vergangenheit den Grundprinzipien der Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen widersprechen.

 

März 2021

Ankerpunkte historisch-politischer Bildung und Netzwerke der Erinnerungskultur.
Entwicklungsperspektiven für die Hamburger Gedenkstätten.

Die Stiftung hat 2023 das bestehende Gedenkstättenkonzept in enger Abstimmung mit Trägern und Initiativen fortgeschrieben. Die Weiterentwicklung des Gedenkstättenkonzepts nimmt die Erinnerung an das NS-Unrecht und damit verbundene Orte und Initiativen in Hamburg in den Blick. Dabei stellt das Konzept die Vielfalt der Orte und Themen in der Hamburger Erinnerungskultur dar, bietet eine Übersicht über das in den letzten Jahrzehnten Erreichte und die Entwicklungspotentiale bestehender Gedenkorte und formuliert Empfehlungen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Erinnerungskultur und der Gedenkstättenlandschaft in den nächsten 10 Jahren.

Gedenkstättenkonzept (3 MB)

Die Jahresberichte der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen (bis 2019 der KZ-Gedenkstätte Neuengamme) geben einen Einblick in Themen, Zahlen und Projekte, die unsere Arbeit im jeweiligen Jahr geprägt haben. Sie erscheinen im Frühjahr.

Jahresbericht 2022 (6 MB)
Jahresbericht 2021 (5 MB)
Jahresbericht 2020 (5 MB)
Jahresbericht 2019 (5,5 MB)
Jahresbericht 2018 (5 MB)
Jahresbericht 2017 (5,5 MB)
Jahresbericht 2016 (4 MB)