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27.03.2023

Ausstellung „Zwischen Zwangsfürsorge und KZ“ im Bezirksamt Mitte

Pförtner am Tor des Versorgungsheims Farmsen, nicht datiert.

Die Ausstellung ist anlässlich der Woche des Gedenkens im Bezirk Mitte vom 18. April bis 13. Juni 2023 im Bezirksamt Mitte zu sehen.

Die Ausstellung „Zwischen Zwangsfürsorge und KZ. Arme und unangepasste Menschen im nationalsozialistischen Hamburg“ berichtet von den vielen Hundert Hamburger*innen, die im Nationalsozialismus als „asozial“ stigmatisiert, ausgegrenzt und verfolgt wurden.

Sozialrassistische Verfolgung

Die sozialrassistische Verfolgung betraf insbesondere in Armut lebende und gesellschaftlich unangepasste Menschen, deren Lebensweise sich nicht in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft einfügte. Die Fürsorge unterschied den von ihr betreuten Personenkreis entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie in unverschuldet Hilfsbedürftige, die Anspruch auf Fürsorge- und Sozialleistungen hatten, sowie „unterwertige Elemente“, die die gesamte Härte des Verfolgungsapparats zu spüren bekamen. Betroffen waren u.a. Bettler*innen, Wander*innen, Erwerbslose, Alkohol- und Geschlechtskranke, Prostituierte sowie der Prostitution Verdächtigte. Ihnen drohten Entmündigung, Zwangssterilisation und Zwangseinweisung in die Wohlfahrtsanstalten.

Zusammenarbeit der Institutionen

In der Verfolgung dieses Personenkreises arbeiteten Fürsorgeeinrichtungen eng mit städtischen Institutionen, Ämtern und Behörden zusammen. Insbesondere die Polizei hatte seit dem „Grunderlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ vom Dezember 1937 weitreichende Kompetenzen: Sie konnte Personen, die angeblich durch „asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdeten“, ohne Gerichtsverfahren und zeitlich unbegrenzt in sogenannte „Vorbeugehaft“ nehmen. Die Polizei wies in mehreren Verhaftungswellen reichsweit zehntausende Menschen in die Konzentrationslager ein, in denen die Häftlinge mittels eines schwarzen Stoffwinkels auf ihrer Häftlingskleidung als „Asoziale“ markiert wurden. Wer oder was als „asoziales Verhalten“ zu gelten habe, oblag dabei der Entscheidungsgewalt der Polizei.

Anerkennung als Verfolgte des NS-Regimes

Viele der Betroffenen blieben nach Kriegsende weiter entmündigt und mussten weiterhin in geschlossenen Einrichtungen leben. Ihre Anerkennung als NS-Verfolgte blieb aus. Anspruch auf Unterstützungsleistungen und Entschädigungen hatten sie nicht. Es dauerte bis zum Januar 2020, ehe der Deutsche Bundestag auch die als „asozial“ Verfolgten offiziell als NS-Opfer anerkannte. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch nur noch wenige Betroffene am Leben.

Ausstellung im Bezirksamt Mitte

Die Ausstellung „Zwischen Zwangsfürsorge und KZ. Arme und unangepasste Menschen im nationalsozialistischen Hamburg“ wurde bereits im Januar 2023 im Hamburger Rathaus gezeigt und ist erneut vom 18. April bis 13. Juni 2023 im Bezirksamt Mitte zu sehen: Bezirksamt Hamburg-Mitte, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8.00–19.00 Uhr, Samstag 8.00–16.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen geschlossen

Im Rahmen der Ausstellung werden am 25. April, 4. Mai, 25. Mai und 8. Juni 2023, jeweils von 17.30–19.00 Uhr öffentliche Führungen angeboten. Anmeldungen über unseren Veranstaltungskalender.

Anlässlich der Ausstellungseröffnung am 18. April 2023 um 14.00 Uhr sprechen Ralf Neubauer (Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte) und Alyn Beßmann (Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte).

Die Ausstellung der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen wurde von Frauke Steinhäuser in Zusammenarbeit mit Alyn Beßmann und Lennart Onken kuratiert und mit Unterstützung der Hamburgischen Bürgerschaft, F&W Fördern & Wohnen AöR und PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH realisiert.

Ausstellungsplakat